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Vom 1. Oktober an ist dann der neue EU-Heimtierausweis endgültig Pflicht in den Staaten der EU und ersetzt den bisherigen gelben internationalen Impfausweis.
Wer ab diesem Zeitpunkt mit dem Vierbeiner innerhalb der 25 europäischen Staaten reisen möchte, benötigt verbindlich den neuen Heimtierausweis. Außerhalb der EU ist der Heimtierausweis noch in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und in Vatikanstadt anerkannt. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Für die Länder Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten weiterhin strengere Auflagen.
Ursprünglich war die Einführung für den 3. Juli 2004 geplant. Da die EU-Kommission allerdings eingesehen hatte, dass dieser Termin denkbar ungünstig gewählt war und wahrscheinlich wegen der anstehenden Sommer-Reisewelle zu einem Chaos geführt hätte, wurde der Einführungstermin noch einmal auf den 1. Oktober 2004 verschoben.
Wer allerdings noch Dokumente besitzt, die vor dem 1. Oktober 2004 erstellt wurden und den Anforderungen der EU-Verordnung hinsichtlich z.B. Tollwutimpfungen und Tierkennzeichnung vollständig gerecht werden, kann diese weiterhin verwenden. Spätestens aber bei der nächsten Tollwut-Impfung wird der neue EU-Heimtierausweis fällig. Um alle Eventualitäten zu vermeiden, ist es aber dringend zu empfehlen, sich vor einer Reise mit dem Vierbeiner das neue EU-Dokument bei seinem Tierarzt zu besorgen.
Die EU-Verordnung sieht unter anderem auch die Kennzeichnung des Tieres mit einem Transponder nach ISO-Norm vor (Tätowierung ist übergangsmäßig bis 2011 zugelassen).
In diesem Zusammenhang wird dringend von vielen Tierschutzvereinen und Fachverbänden dazu geraten, die gechippten Tiere beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. eintragen zu lassen. „Die EU-Verordnung sieht zwar eine Kennzeichnung mit Transponder vor, stellt aber die Registrierung der gekennzeichneten Tiere den Tierhaltern frei. Viele Tierhalter gehen aber davon aus, dass die Registrierung nach Setzen des Transponders automatisch erfolgt. Da über 85 % der deutschen Tierarztpraxen mit TASSO e.V. zusammen arbeiten, kann man davon ausgehen, dass dies in den meisten Fällen auch zutrifft. Nur die verbleibenden 15 % der Tierhalter müssen sich selbst um eine Registrierung beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. kümmern.“, stellt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Notruf-Zentrale, klar. „Man muss es aber leider so brutal formulieren: Ein Transponder der nicht registriert wurde, ist völlig sinnlos und ein nicht-registriertes Tier hat im Auffindefall trotz Transponder kaum eine Chance auf Rückvermittlung.“
Nähere Infos zur Registrierung gibt es unter www.tasso.net oder direkt bei TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20
D-65795 Hattersheim
Telefon: +49 6190 93 73 00
Telefax: +49 6190 93 74 00
Web: www.tasso.net
Wenn der Hund auf Reisen geht, informiert man sich vorher über die Einreisebestimmungen – und natürlich auch, wenn Mieze oder Fredi, das Frettchen reisen.
Trotz EU Heimtierpass und weitgehender Angleichung auch der örtlichen Bestimmungen wie der Tollwutverordnung an europäisches Recht gibt es immer noch Fragen:
- Welche Rassen sind in meinem Urlaubsland verboten?
- Darf ich einen Hund vom Strand in Marokko mit nach Deutschland bringen?
- Was muss bei Schweden oder Norwegen beachtet werden?
Alle diese Fragen beantworten die Intervet Einreisebestimmungen und geben zusätzlich Hinweise zu weiteren Themen:
- Tipps zur Flug-, Auto und Zugreise
- Lokale Sonderregelungen innerhalb der EU
- Nützliche Links, um auch für Länder Informationen zu bekommen, die nicht in den Einreisebestimmungen aufgeführt sind.
Die Einreisebestimmungen wurden aufgrund der EU - Verordnung , der aktuellen Tollwutverordnung sowie ergänzenden Angaben der Botschaften-/ Konsulate zusammengestellt.
Weitere Informationen über Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie HIER.
In den folgenden Bereichen der Internetseite finden Sie weitere Informationen. Verschaffen Sie sich u.a. einen Überblick.